Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen APEX Capital Partners, Kasco Tower 509, Al Qusais, Dubai, UAE (nachfolgend „APEX" oder „Gesellschaft") und ihren Geschäftspartnern, Vertriebspartnern sowie Nutzern der Website (nachfolgend „Partner" oder „Nutzer"). Mit der Nutzung unserer Website und/oder der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung erkennen Sie diese AGB an.
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen APEX Capital Partners und dem Partner. Sie gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als APEX ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Individuelle Vereinbarungen mit dem Partner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von APEX maßgebend.
(1) APEX Capital Partners agiert als Finanzvertrieb und vermittelt Investmentmöglichkeiten in den Bereichen Immobilienprojekte und Private-Equity-Beteiligungen. Die Vermittlung erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Produktinformationen und Vertriebsvereinbarungen.
(2) APEX Capital Partners erbringt keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) oder vergleichbarer internationaler Regelwerke. Die Vorstellung von Investmentmöglichkeiten stellt keine persönliche Empfehlung dar und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Anlageberater.
(3) Sämtliche von APEX bereitgestellten Informationen zu Investmentmöglichkeiten dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten oder Beteiligungen dar.
(1) Die Aufnahme als Vertriebspartner bei APEX Capital Partners setzt einen gesonderten Vertriebspartnervertrag voraus. Die in dieser Website dargestellten Benefits und Vergütungsmodelle stellen eine allgemeine Übersicht dar und werden im individuellen Vertriebspartnervertrag konkretisiert.
(2) Vertriebspartner handeln als selbstständige Unternehmer und nicht als Angestellte, Vertreter oder Bevollmächtigte von APEX Capital Partners, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Incentive-Programme, einschließlich Reisen, Sachprämien und Carpool-Zugang, unterliegen gesonderten Teilnahmebedingungen und sind an das Erreichen definierter Leistungsziele gebunden. APEX behält sich das Recht vor, Incentive-Programme jederzeit zu modifizieren oder einzustellen.
(4) Provisionsansprüche entstehen ausschließlich nach Maßgabe des individuellen Vertriebspartnervertrages und werden nach vollständigem Zahlungseingang des vermittelten Geschäfts fällig.
(1) Der Partner verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng geheim zu halten. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
(2) Der Partner stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen verfügt, die für seine Tätigkeit im Rahmen der Partnerschaft erforderlich sind.
(3) Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften, insbesondere im Bereich der Geldwäscheprävention, des Datenschutzes und des Verbraucherschutzes.
(4) Der Partner ist verpflichtet, Investoren stets wahrheitsgemäß und vollständig über die Chancen und Risiken der vermittelten Investmentprodukte zu informieren. Irreführende oder unvollständige Darstellungen sind untersagt.
(1) APEX Capital Partners haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der vermittelten Investmentprodukte. Investitionen in Immobilienprojekte und Private-Equity-Beteiligungen sind mit Risiken verbunden, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können.
(2) Die Haftung von APEX für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind.
(3) Vergangene Wertentwicklungen, Prognosen oder Simulationen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die auf dieser Website dargestellten Informationen stellen keine Zusicherung oder Garantie für zukünftige Ergebnisse dar.
(4) APEX Capital Partners empfiehlt potenziellen Investoren und Vertriebspartnern ausdrücklich, vor jeder Investitionsentscheidung unabhängigen fachkundigen Rat (insbesondere steuerliche und rechtliche Beratung) einzuholen.
(1) Sämtliche Inhalte dieser Website, einschließlich Texte, Grafiken, Logos, Bilder und Software, sind Eigentum von APEX Capital Partners oder ihrer Lizenzgeber und durch Urheberrechts- und Markengesetze geschützt.
(2) Die Verwendung von Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen von APEX Capital Partners bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Dies gilt insbesondere für die Verwendung im Rahmen von Marketing- und Vertriebsaktivitäten durch Vertriebspartner.
(1) Vertriebspartnerverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Beide Parteien können den Vertriebspartnervertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen, sofern nicht individuell anders vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Partner gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere die Vertraulichkeitspflicht oder Compliance-Vorgaben, verstößt.
(1) APEX Capital Partners verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren regulatorischen Anforderungen und erwartet dies gleichermaßen von allen Geschäftspartnern.
(2) Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Durchführung angemessener Sorgfaltspflichten bei der Kundenidentifizierung (KYC).
(3) Verstöße gegen Compliance-Vorgaben können zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen führen.
(1) Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen des Landes, in dem der Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(5) APEX Capital Partners behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen werden bestehende Partner rechtzeitig informiert.
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an: [email protected]
© 2026 APEX Capital Partners. Alle Rechte vorbehalten.